Mützenzwang

Obwohl der Winter beinah schon vergangen,

konnt' eine Kaltfront noch zu uns gelangen,

die Ohren mussten dies als Erste spüren,

was zur Entzündung zwangsläufig wird führen.

 

Und somit droht uns tödlichste Gefahr -

wir brauchen neue Maßnahmen, ganz klar!

Drum gibt es ab sofort die Mützenpflicht,

und wehe dem, der ohne wird erwischt!

 

Es sei denn, kleine Kinder sind dabei,

da sie von diesem Mützenzwang teils frei,

warum, weiß keiner, doch die Regel ist:

Nur wenn das Kind noch nicht eins-zwanzig misst.

 

Doch auch in diesem Falle, wenn getrennt

die Eltern sind, weshalb es immer rennt

von einem Elternteil zum andren hin,

gilt dennoch der Verordnung tiefer Sinn.

 

Auch wie man trägt die Mütze auf dem Haupt

ist nicht in jedem Einzelfall erlaubt:

Die Unterkante von dem linken Ohr

quell' niemals unterm Mützenrand hervor.

 

Das rechte Ohr hingegen bleibe frei,

damit die Warn-App gut zu hören sei.

Auch diese Regel nur am Werktag gilt,

es sei denn, dass man anderes befiehlt.

 

Durch den Erlass sind wir soweit geschützt,

ansonsten nur noch eine Impfung nützt.

Die Pharmaleute geben keine Ruh',

bis dahin bleiben auch die Läden zu.

 

Und bis sie kommt, vielleicht im nächsten Jahr,

dürft schneiden ihr euch keinesfalls das Haar,

vor allem das in euren Ohren nicht,

bestraft wird hart, wer diese Regeln bricht.

 

Die Regierung im Februar des Jahres 2 (neuer Zeitrechnung)

 

 

(09.02.2021)